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Reise- und Geschäftsbedingungen

Folgende Hinweise und Bedingungen sind Bestandteile des Vertrages zwischen dem Kunden und Unison Travel GmbH, als Reiseveranstalter.

Anmeldung
Mit der Entgegennahme der schriftlichen, telefonischen, elektronischen oder persönlichen Anmeldung kommt zwischen dem Kunden und Unison Travel GmbH ein Vertrag zustande. Bei Buchung wird automatisch eine Anzahlung fällig. Diese beträgt 30% des voraussichtlichen Rechnungsbetrages, mindestens jedoch Fr. 400.00 pro Dossier. Den Restbetrag erwarten wir spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt. Bei Buchungen innert dieser Frist wird der ganze Betrag sofort fällig. Nach erfolgter Zahlung erhalten Sie Ihre Dokumente ca. 7 Tage vor Abreise.

Rücktritt / Änderungen
Bei Annullation / Änderung von Buchung, Teilnehmern, Reisedatum, Unterkunft etc. bis 30 Tage vor Abreise werden zur Deckung von Arbeitsaufwand und Spesen mindestens Fr. 80.00 pro Person belastet. Erfolgen Rücktritt / Änderung innert 30 Tagen vor Leistungsbeginn, so wird neben obiger Gebühr wie folgt belastet:

- 30-22 Tage vor Abreise: 20%
- 21-15 Tage vor Abreise: 35%
- 14-08 Tage vor Abreise: 80%
- 07-00 Tage vor Abreise: 100%

Reservationen / Flugtickets zu Spezialpreisen sind nur bedingt umbuch- oder annullierbar. Es entstehen in jedem Fall Kosten. Bricht ein Kunde die Reise vorzeitig ab, kann eine Rückerstattung nur für die der Unsion Travel GmbH noch nicht belasteten Leistungen erfolgen.

Kinderermässigungen
Reduktionen gewähren wir nur, wenn dies ausdrücklich erwähnt wird:
Reduktionen bei Flügen:
2-12 Jahre 33-50%
0 - 2 Jahre 90% : kein Sitzplatz oder Freigepäck.
Kinder werden im Zusatzbett des Elternzimmers untergebracht.

Flugplan/Flugzeugtyp
Flugplan sowie Flugzeugtyp können variieren. Den definitiven Flugplan erhalten Sie mit den Reiseunterlagen.
Preisänderungen
Diese bleiben vorbehalten bei:
- Anstieg von Beförderungs- / Treibstoffkosten
- Erhöhung von Abgaben und Gebühren
- Änderung der Wechselkurse
- staatlich verfügten Preiserhöhungen

In diesen Fällen sind wir berechtigt, die Preise vor Reisebeginn anzupassen. Wenn die Preiserhöhung 15% des ausgeschriebenen und von Unison Travel GmbH bestätigten Preis übersteigt, ist das Recht eingeräumt, innert 5 Tagen nach Erhalt der Information vom Vertrag zurückzutreten. Die Rechte gemäss Art. 10 des Reisegesetzes sind gewahrt.

Versicherungen
Der Reisepreis schliesst keine Versicherungskosten ein. Wir empfehlen den Abschluss einer Annullationskosten / Reisegepäck- und Extrarückreiseversicherung. Ihr Unison Travel GmbH informieren Sie gern.

Pass- / Zoll- / Devisenbestimmungen
Der Kunde ist für die Einhaltung dieser Vorschriften selbst verantwortlich, Unison Travel GmbH haftet nicht bei Zuwiderhandlung; diese wird als Annullation durch den Kunden behandelt.

Haftung
Wir haften gemäss Pauschalreisegesetz Art. 14-16.
Vorbehalten bleiben die in internationalen Abkommen vorgesehenen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages, insbesondere bei internationalen Transporten. Wir haften nicht,wenn Nichterfüllung oder nicht gehörige Vertragserfüllung zurückzuführen sind auf Versäumnisse des Kunden, unvorhersehbare und unabwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglichen Leistung nicht beteiligt sind, höhere Gewalt oder ein Ereignis, welches der Veranstalter, Vermittler oder Dienstleistungsträger trotz aller gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden kann. Für andere Schäden als Personenschäden haften wir höchstens bis zum 2-fachen des Reisepreises. Für unsere Verpflichtungen, die wir nicht als Veranstalter von Pauschalreisen eingehen, haften wir nur bis zum einfachen Betrag des Reisepreises und nur für direkte Schäden, die wir selbst grob fahrlässig oder absichtlich verursacht haben. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen; insbesondere jede Haftung für Vertragsverletzungen unserer Geschäftspartner (Hotel, Transportunternehmen etc.). Sollte der Kunde während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben, so hat er dies unverzüglich dem Leistungsträger oder unserem Vertreter zu melden. Dies ist notwendige Voraussetzung für die Geltendmachung von Ersatzansprüchen. Reiseleiter und lokale Vertreter nehmen Reklamationen entgegen, ohne die Berechtigung irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
Ersatzbegehren müssen begründet spätestens 4 Wochen nach der vereinbarten Beendigung der Reise schriftlich bei Unison Travel GmbH vorliegen, ansonsten erlischt jeder Schadensersatzanspruch.

a) Programmänderungen
Unison Travel GmbH behält sich vor, Programme bzw. einzeln vereinbarte Leistungen (Unterkunft, Transport, Ausflüge etc.) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände dazu zwingen. Wir geben dies möglichst frühzeitig bekannt. Handelt es sich dabei um eine vor Reisebeginn notwendig gewordene erhebliche Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes, so kann der Kunde gemäss Art. 10 des Pauschalreisegesetzes vom Vertrag zurücktreten.

b) Annullation durch Unison Travel GmbH
Annullieren wir eine Reise aus einem nicht vom Kunden zu vertretenden Umstand, so ist Pauschalreisegesetz Art. 10 + 11 gewährt. Kein Schadenersatzanspruch besteht, wenn die Annullation infolge ungenügender Mindestteilnehmerzahl erfolgt; unsere diesbezügliche Mitteilung erfolgt bis spätestens 14 Tage vor der geplanten Abreise. Ebenfalls kein Schadensersatzanspruch besteht, wenn die Annullation auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. In beiden Fällen erstatten wir dem Kunden unter Ausschluss von weitergehenden Ansprüchen den bereits bezahlten Betrag zurück. Unison Travel GmbH ist bemüht, ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu offerieren.

Gerichtsstand: Es gilt Schweizer Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand aus dem Reisevertrag ist Kloten.
Wir haben jedoch das Recht, den Kunden auch an seinem Wohn- / Geschäftssitz einzuklagen.

Januar 2008

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Aktuelle Informationen
Unison Travel GmbH
!! Neue Öffnungszeiten !!
MO & DI: 18:00 - 20:00
MI-FR: 13:00 - 18:00
SA: 09:00 - 12:00

Tel.: +41 44 803 22 20
Mail: info(at)unisontravel.ch
 
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04:06 Uhr - Donnerstag, 23. Februar 2012